Der Austritt Großbritanniens aus der EU kann für Reisen mit Abreisedatum 01.01.2021 veränderte Besteuerung zur Folge haben. Für eine Übergangszeit wird ETACS für Abreisen ab dem 01.01.2021 für Firmenkunden mit Sitz in Großbritannien sowohl die EU Feetypen als auch die Drittstaaten Fee Typen erlauben. Bitte klären Sie mit Ihrer Buchhaltung oder Ihrem Steuerberater welche Fee anzuwenden ist.